Verordnungen

Verordnungen für eine logopädische Therapie stellen Allgemeinmediziner/Hausärzte, Kinderärzte, HNO-Ärzte, Neurologen und Kieferorthopäden aus. Es ist sinnvoll, Ihre Heilmittelverordnung erst nach der Terminvereinbarung mit uns beim behandelnden Arzt abzuholen, da der Therapiebeginn spätestens 14 Tage nach Ausstellungsdatum der Verordnung erfolgen muss.

Je nach Störungsbild und Ermessen Ihres Arztes werden Therapieeinheiten von 30 / 45 / 60 Minuten verordnet. In der Regel findet die logopädische Therapie 1 – 2 mal wöchentlich statt.

Bei logopädischer Intensivtherapie ist mit entsprechender Verordnung auch eine höhere Therapiefrequenz möglich.