Kosten

Gesetzlich versicherte Patienten

Die Kosten der logopädischen Behandlung werden bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse in vollem Umfang übernommen.

Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr wird vom Gesetzgeber eine Eigenbeteiligung vorgeschrieben. Die Zuzahlung beträgt 10% des Verordnungswertes sowie 10,- € Rezeptgebühr pro Verordnung.

Unter bestimmten Bedingungen ist jedoch eine Befreiung von der Zuzahlung möglich. Bitte lassen Sie sich bei einer angestrebten logopädischen Therapie von Ihrer Krankenkasse beraten.

Privat versicherte Patienten

Die privaten Krankenkassen übernehmen die Kosten der logopädischen Therapie in unterschiedlichem Umfang. Informieren Sie sich bitte daher vor Behandlungsbeginn, in welcher Höhe unsere Leistungen von Ihrer Versicherung bezahlt werden.